Intended Purpose
Was soll die konkrete Funktion für welche Nutzer, Patienten, Versorgungssituation und Jurisdiktion leisten?
BestCura behandelt regulatorische Einordnung nicht als Etikett, das nach der Entwicklung auf ein System geklebt wird. Funktionen werden nach Zweckbestimmung, klinischem Einfluss, Ausführungswirkung, AI-Beteiligung und Jurisdiktion getrennt betrachtet.
Administrative Healthcare-IT, klinische Dokumentation, patientenspezifische Entscheidungsunterstützung, AI-Komponenten und ausführungskritische Funktionen werden getrennt bewertet. Die konkrete Einordnung hängt von der finalen Zweckbestimmung und dem tatsächlichen Einsatz ab.
Was soll die konkrete Funktion für welche Nutzer, Patienten, Versorgungssituation und Jurisdiktion leisten?
Speichert die Funktion nur Daten, informiert sie, beeinflusst sie eine klinische Entscheidung oder begrenzt sie eine Ausführung?
AI erzeugt Intelligence, aber keine alleinige Execution Authority. AI-Ausgaben bleiben von professioneller und systemischer Autorisierung getrennt.
Professionelle Rolle, Credential, Facility Policy, Aufgabe, Patientenkontext und Jurisdiktion werden getrennt von Sichtbarkeit und Zugriff betrachtet.
Eine Entscheidung ist nicht automatisch eine Ausführung. Vor einer ausführungskritischen Handlung kann der aktuelle autoritative Systemzustand erneut geprüft werden.
Regelversion, Kontext, Autorität, Entscheidung und Ausführung sollen nachvollziehbar voneinander getrennt und als Evidenz erhalten bleiben.
BestCura unterscheidet den technischen Reifegrad einer Funktion von ihrem regulatorischen Release-Status. Diese Trennung soll verhindern, dass Entwicklungsstand, Validierung und Marktzulassung sprachlich vermischt werden.
Keine medizinische Zweckbestimmung wird allein aus der Existenz der Funktion abgeleitet.
Patienteneinfluss, Output, Human Review, Jurisdiktion und Ausführungswirkung werden bewertet.
Ein klinisch relevanter Output benötigt den für die konkrete Zweckbestimmung erforderlichen Evidenz- und Validierungspfad.
Die Einordnung hängt von finalem Intended Purpose, Funktion, Patienteneinfluss und anwendbarem Recht ab.
Technische Verfügbarkeit wird nicht als regulatorische Freigabe dargestellt.
Dieser Status soll nur verwendet werden, wenn die konkrete Funktion und Zweckbestimmung den erforderlichen Nachweisweg abgeschlossen haben.
Für ausführungskritische Abläufe ist BestCura darauf ausgelegt, klinischen Zustand, Kontext, anwendbare Regeln, Authority und Order serverseitig aus autoritativen Quellen aufzulösen und vor dem Ausführungspunkt erneut zu prüfen.
Patienten- und Auftragszustand, Rule Set und Authority sollen nicht vom Client als Wahrheit geliefert werden.
Die ausführende Identität wird an die authentifizierte Systemidentität gebunden, nicht an eine frei wählbare Client-Angabe.
Eine frühere Autorisierung kann durch relevante Zustandsänderungen veralten. Der Ausführungspunkt bildet deshalb eine eigene Sicherheitsgrenze.
Klinische Schwellen gehören in versionierte, quellengebundene und freigegebene Rules. Nicht freigegebene klinische Regeln sollen keine harte klinische Blockade erzeugen.
Für Medical Device Software ist die tatsächliche Zweckbestimmung zentral. Bei AI-Komponenten wird die AI-Act-Einordnung nicht isoliert aus „kritischem“ Verhalten abgeleitet, sondern erst nach der produktrechtlichen Qualifikation und der Frage, ob die Voraussetzungen für eine Drittstellen-Konformitätsbewertung vorliegen.